Änderungen an IFRS 15 „Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden“ beschlossen
Neben Vereinfachungen bzgl. des Übergangs auf IFRS 15 wurden Beispiele ergänzt, um die Identifizierung von Leistungsverpflichtungen in einem Vertrag zu verdeutlichen. Weiterhin sind Klarstellungen zu folgenden Sachverhalten enthalten: Beurteilung von Prinzipal-Agenten-Beziehungen und Einschätzung von Lizenzierungsverträgen (ob Erlöse aus einer gewährten Lizenz zeitpunkt- oder zeitraumbezogen zu vereinnahmen sind).
Trotz der Erleichterung des Übergangs auf IFRS 15 bleibt es unerlässlich, die Auswirkungen des Standards auf frühere Geschäftsjahre zu ermitteln. Auch wenn manche Branchen umfangreicher von den Änderungen betroffen sind, müssen alle IFRS-Ersteller ermitteln, ob der neue Standard Anpassungen bzgl. der Umsatzrealisierung erfordert. Von den geänderten und erweiterten Angabepflichten sind alle betroffen.
Die Änderungen treten zur gleichen Zeit wie IFRS 15 insgesamt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen.