IFRIC 22 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen veröffentlicht

Am 8. Dezember 2016 veröffentlichte das IASB „IFRIC 22 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen“ (Foreign Currency Transactions and Advance Consideration). IFRIC 22 stellt klar, dass der Kurs für die Umrechnung eines nicht-monetären Vermögenswertes bzw. Schuld aus  erhaltenen oder geleisteten Anzahlungen ist der geltende Kurs zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung der aus der Vorauszahlung resultierenden Vermögenswerte bzw. Schuld.

Die Interpretation ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig.