IASB verschiebt verpflichtende Erstanwendung des IFRS 15

Das IASB hat die verpflichtende Erstanwendung des IFRS 15 um ein Jahr verschoben.

IFRS 15 ist nun für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Eine freiwillige frühere Anwendung ist – EU Endorsement vorausgesetzt – zulässig.