Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018–2020

Am 14. Mai 2020 hat das IASB Anpassungen in Rahmen seiner Jährliche Verbesserungen kleinere Anpassungen an den Standards IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16, und IAS 41 veröffentlicht. Die Änderungen an IFRS 1 betreffen die Behandlung von Kumulativen Währungsdifferenzen bei der erstmaligen Anwendung der IFRS durch eine Tochtergesellschaft. In IFRS 9 wurde klargestellt, welche Gebühren einzubeziehen sind, wenn ein „10%-Signifikanztest“ zwecks Beurteilung, ob ein Finanzverbindlichkeit ausgebucht werden soll, angewendet wird. In IFRS 16 wurde ein Beispiel aus dem Anhang zum Standard entfernt, um für mehr Klarheit zu sorgen. In IAS 41 wurde eine Anpassung vorgenommen, um die Konsistenz der Ermittlung von Zeitwerten mit den Vorschriften in IFRS 13 zu gewährleisten.

Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.