Neuer IFRS-Rechnungslegungsstandard IFRS 19 „Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben“

Am 9. Mai 2024 hat das IASB IFRS 19 „Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben“ (Subsidiaries without Public Accountability: Disclosures) veröffentlicht. Mit IFRS 19 ergeben sich bedeutende Erleichterungen bei den Angabepflichten für Tochterunternehmen, die keiner eigenen öffentlichen Rechenschaftspflicht unterliegen und deren Mutterunternehmen die IFRS für ihren offengelegten Konzernabschluss anwenden.
IFRS 19 gilt spätestens für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen.