Änderung an IFRS 3: Definition eines Geschäftsbetriebs
Am 22. Oktober 2018 hat das IASB Änderungen an IFRS 3: Definition eines Geschäftsbetriebs (Definition of a Business) herausgeben. Die Änderungen dienen als Klarstellung, ob ein Unternehmenserwerb bei der Aufstellung eines Konzernabschlusses als Erwerb einer Gruppe von Vermögensgegenständen oder als Erwerb eines Geschäftsbetriebs zu bilanzieren ist. Die Definition ist für Bilanzierer von großer Bedeutung, denn beim Erwerb eines Geschäftsbetriebs wird ein Firmenwert bilanziert.
Nach der Klarstellung gilt ein Geschäftsbetrieb als eine Gruppe von Tätigkeiten und Vermögenswerten, die mindestens einen Ressourceneinsatz (Input) und einen substanziellen Prozess beinhalten, die wesentlich zu der Fähigkeit beitragen, Leistungen (Output: die Produktion von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen für Kunden) zu generieren. Der in dem bisherigen Standard genannte Beitrag der erworbenen Einheit zu Kostenreduktionen oder sonstige Vorteile für Aktionäre ist nicht mehr Bestandteil der Definition. Der geänderte Standard enthält einen „Konzentrationstest“ – eine optionale Methode für eine vereinfachte Identifikation eines Geschäftsbetriebs.
Die Änderungen sind auf Unternehmenszusammenschlüsse mit Erwerbszeitpunkt am oder nach dem 1. Januar 2020 anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig.