Änderungen an IAS 19: Planänderungen, Kürzung oder Abgeltung

Am 7. Februar 2018 hat das IASB Änderungen an IAS 19: Planänderungen, Kürzung oder Abgeltung (Plan Amendment, Curtailment or Settlement) herausgeben. Die Änderungen geben vor, wie der laufende Aufwand eines Geschäftsjahres in einem Geschäftsjahr zu ermitteln ist, in dem Planänderungen, Kürzungen oder Abgeltungen eines leistungsorientierten Pensionsplans vorgenommen werden. Zum Zeitpunkt der Änderung hat eine Neubewertung zu erfolgen. Danach sind der laufende Dienstzeitaufwand und die Zinsaufwendungen für den verbleibenden Zeitraum des Geschäftsjahres auf Grundlage der aktuellen versicherungsmathematischen Annahmen neu zu berechnen.

Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die ab dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.