Anpassungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16: „Interest Rate Benchmark Reform“ (Phase 2)

Am 26. September 2019 hat das IASB Anpassungen an den Standards IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16: „Interest Rate Benchmark Reform“ (Phase 2) herausgegeben. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Die Anpassungen behandeln die Folgewirkungen von Änderungen an Finanzinstrumenten durch die IBOR Reform, die Folgewirkungen für Hedge Accounting aufgrund von Änderungen an Finanzinstrumenten, die als Grundgeschäfte oder als Sicherungsinstrumente in Hedge Transaktionen designiert sind und durch den IBOR Reform verursacht sind sowie die Behandlung der IBOR Reform auf Transaktionen ,die nach IFRS 4 („Versicherungsverträge“) und IFRS 16 („Leasingverhältnisse“) bilanziert sind.