Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses: Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig; Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig — Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens und langfristige Schulden mit Kreditbedingungen
Die Änderungen an IAS 1 vom 31. Oktober 2022 betreffen die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig, für die bestimmte Kreditbedingungen (Covenants) vereinbart wurden. Enthalten sind Klarstellungen hinsichtlich der Kreditbedingungen und zusätzliche Angabepflichten für langfristige Schulden mit Kreditbedingungen. Diese Angaben sollen es Investoren ermöglichen, das Risiko zu beurteilen, dass eine als langfristig klassifizierte Verbindlichkeit innerhalb von 12 Monaten rückzahlbar werden könnte. Die Angaben haben Folgendes zu umfassen: den Buchwert der betroffenen Verbindlichkeit; Informationen über die Kreditbedingungen, die das Unternehmen einzuhalten hat, sowie Tatsachen und Umstände, die darauf hindeuten, dass das Unternehmen Schwierigkeiten haben könnte, diese Kreditbedingungen einzuhalten.
Die Änderungen an IAS 1 sind erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen, anzuwenden.