Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses: Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig; Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig — Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens und langfristige Schulden mit Kreditbedingungen

Die Änderungen an der Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig (Änderungen an IAS 1) enthalten die Klarstellung, dass die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig auf den Kreditbedingungen basiert, die zum Bilanzstichtag vorliegen. Es wird explizit darauf verwiesen, dass nur solche Rechte, die „zum Ende der Berichtsperiode“ bestehen, Auswirkungen auf die Klassifizierung einer Schuld haben. Ferner wird klargestellt, dass die Klassifizierung nicht von den Erwartungen des Unternehmens in Bezug darauf abhängt, ob es von seinem Recht Gebrauch machen wird, die Erfüllung einer Verpflichtung aufzuschieben. Eine weitere Klarstellung lautet, dass die Erfüllung sich auf die Übertragung von Barmitteln, Eigenkapitaltiteln oder sonstigen Vermögenswerten oder Leistungen an die Gläubiger bezieht. Die Änderungen sind rückwirkend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen; mit der Änderung an IAS 1 vom 15 Juli 2020 wurde das Datum des Inkrafttretens um ein Jahr verschoben.
Die Änderungen an IAS 1 vom 31. Oktober 2022 betreffen die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig, für die bestimmte Kreditbedingungen (Covenants) vereinbart wurden. Enthalten sind Klarstellungen hinsichtlich der Kreditbedingungen und zusätzliche Angabepflichten für langfristige Schulden mit Kreditbedingungen. Diese Angaben sollen es Investoren ermöglichen, das Risiko zu beurteilen, dass eine als langfristig klassifizierte Verbindlichkeit innerhalb von 12 Monaten rückzahlbar werden könnte. Die Angaben haben Folgendes zu umfassen: den Buchwert der betroffenen Verbindlichkeit; Informationen über die Kreditbedingungen, die das Unternehmen einzuhalten hat, sowie Tatsachen und Umstände, die darauf hindeuten, dass das Unternehmen Schwierigkeiten haben könnte, diese Kreditbedingungen einzuhalten.
Die Änderungen an IAS 1 sind erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen, anzuwenden.