Änderungen an IFRS 16 zur Bilanzierung von Sale-and-Leaseback-Transaktionen

Mit der Änderung vom 22. September 2022 wird eine Ausnahmeregelung zur Folgebewertung von Leasingverbindlichkeiten aus Sale-and-Leaseback-Transaktionen eingeführt. Demnach hat ein Verkäufer-Leasingnehmer die (geänderte) Leasingverbindlichkeit so zu bestimmen, dass keine Gewinne oder Verluste aus dem zurückbehaltenen Nutzungsrecht an dem veräußerten Vermögenswert erfasst werden, mit Ausnahme von Gewinnen oder Verlusten im Zusammenhang mit der teilweisen oder vollständigen Beendigung eines Leasingverhältnisses.