Anpassungen an IFRS 16: Covid-19-related rent concessions

Am 16. Mai 2020 hat das IASB Anpassungen an IFRS 16: „COVID-19-related rent concessions“ veröffentlicht. Die Anpassungen bieten ein Wahlrecht für die Anwendung praktischer Erleichterungen bzgl. der Bilanzierung von Leasingverhältnissen mit Mietkonzessionen, die als unmittelbare Folge der COVID-19-Pandemie vereinbart oder erlassen werden, sofern sie nicht mit weiteren wesentlichen Änderungen der Bedingungen oder Vertragskonditionen einhergehen, und sofern die Konzessionen zu (geänderte) Mietzahlungen führen, die substanziell gleich oder geringer sind als vor der Gewährung der Mietkonzession. Ferner ist eine Inanspruchnahme dieser praktischen Erleichterungen begrenzt auf Zahlungen, die ursprünglich bis zum 30. Juni 2021 fällig gewesen wären.

Die Änderungen sind (retrospektiv) für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juni 2020 beginnen.