Änderungen an IFRS 19 „Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben“
Am 21. August 2025 hat das IASB Änderungen an IFRS 19 veröffentlicht. Die Änderungen sehen Vereinfachungen der Offenlegungspflichten für andere Standards oder Änderungen vor, die bis Februar 2021 veröffentlicht wurden, insbesondere:
- IFRS 18 „Darstellung und Angaben im Abschluss“,
- Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Änderungen an IAS 7 und IFRS 7),
- Internationale Steuerreform – Säule-2-Mustervorschriften (Änderungen an IAS 12),
- Mangel an Umtauschbarkeit (Änderungen an IAS 21) und
- Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten (Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7).
Somit spiegelt IFRS 19 die IFRS-Rechnungslegungsstandards wider, die bis zum Inkrafttreten von IFRS 19 am 1. Januar 2027 wirksam werden.
IFRS 19 gilt spätestens für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen.
