Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten (Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7)

Am 18. Dezember 2024 hat das IASB Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 beschlossen. Die Änderungen betreffen vor allem die Behandlung von naturabhängigen Stromverträgen. Sie sollen die Klassifizierung und Bewertung solcher Verträge sowie auch verwandte ESG-Kriterien und digitale Prozesse verdeutlichen und Transparenz bei den Angaben im Abschluss erhöhen.

Die Änderungen sind spätestens für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig.