Anpassung an IAS 12 Ertragssteuer: Internationale Steuerreform – Säule-2-Mustervorschriften“

Das IASB hat am 23. Mai 2023 eine Anpassung an IAS 12 „Ertragssteuer“: International Tax Reform – Pillar Two Model Rules, das IAS 12 Amendment International Tax Reform – Pillar Two Model Rules veröffentlicht. Die Anpassung beinhaltet eine vorübergehende, verpflichtend anzuwendende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der Einführung der globalen Mindestbesteuerung ergeben, und Anhangangaben für betroffene Unternehmen, die den Abschlussadressaten Aufschluss darüber geben, dass das Unternehmen von der Mindestbesteuerung betroffen ist.

Die Anpassung ist sofort anzuwenden. Die Änderungen an den Anhangangaben sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.