Jährliche Verbesserungen an den IFRSs (Zyklus 2015-2017)

Am 12. Dezember 2017 wurden die Jährlichen Verbesserungen an den IFRSs (Zyklus 2015-2017) veröffentlicht. Durch die Annual Improvements to IFRSs (2015-2017) wurden Änderungen an vier IFRSs vorgenommen: IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“, IFRS 11 „Gemeinsame Vereinbarungen, IAS 12 „Ertragsteuern“ und IAS 23 „Fremdkapitalkosten“.

In IFRS 3 wird klargestellt, dass beim Erwerb der Kontrolle über eine gemeinsame Geschäftstätigkeit durch ein Unternehmen, die zuvor an dem Geschäftsbetrieb gehaltenen Anteile neu zu bewerten sind. In IFRS 11 wird klargestellt, dass beim Erwerb der Kontrolle über einen Geschäftsbetrieb durch ein Unternehmen, die zuvor an dem Geschäftsbetrieb gehaltenen Anteile nicht neu bewertet werden müssen.

In IAS 12 wird klargestellt, dass die ertragsteuerlichen Auswirkungen der Vereinnahmung von Dividenden im Betriebsergebnis auszuweisen sind. Das gilt unabhängig davon, wie die Steuerlast entstanden ist.

In IAS 23 wird klargestellt, dass Fremdmittel, die der Beschaffung oder Herstellung eines qualifizierenden Vermögenswerts spezifisch zuzurechnen sind, nur solange von die allgemeinen Fremdkapitalkostensätze auszuschließen sind, wie der Zustand für dessen beabsichtigte endgültige Nutzung noch nicht erreicht ist.

Die Änderungen sind für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2019 anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.